KFZ-Sachverständigen-Büro Stefan Eisenmann
Waldschwaigestraße 1
85221 Dachau

Qualität und Vertrauen in Fahrzeugbewertungen

 Ihr zuverlässiger Partner für professionelle KFZ-Gutachten.
Als erfahrener Sachverständiger sorge ich für ausführliche und präzise Bewertungen.
Vertrauen Sie auf eine unabhängige Expertise in der Branche.

Ihr Recht nach unverschuldetem Unfall

Recht bekommen im Streitfall

Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen.

Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.

Verkehrsanwälte helfen Ihnen kompetent bei:

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • der Sicherung der Beweise
  • der Feststellung des Schadensumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen der Reparaturkosten
  • der Auswahl eines Gutachters
  • Kosten für Gutachten

Die Kosten des Verkehrsanwaltes zahlt - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Das gleiche gilt für die Kosten des KFZ-Gutachters!

Sie haben bei einem unverschuldetem Unfall das Recht auf:

Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall,  immer das Recht auf die freie Wahl des Gutachters!

 

  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • freie Wahl des Gutachters
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen - andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet

Welche Unterlagen benötigt

der KFZ-Gutachter ?

 

 

Die wichtigsten Unterlagen, die der Gutachter für ein Schadensgutachten nach einem Unfall benötigt, ist der Bericht, den die Polizei über den Unfall angefertigt hat. Auch sollten Sie die Kontaktdaten, samt des Kennzeichens des Unfallgegners und die Daten der zugehörigen Haftpflichtversicherung parat haben, damit der Auto Gutachter mit seiner Arbeit beginnen kann.

Über Ihr eigenes Fahrzeug werden ebenso viele Daten benötigt, daher sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) bereithalten. Wenn Ihr Auto eine lückenlose Servicehistorie hat, ist dies wichtig für die Wertermittlung, daher bitten wir Sie uns das Serviceheft vorzulegen. Sollte dies nicht der erste Schaden am Fahrzeug sein, bitten wir um entsprechende Hinweise und Unterlagen, sofern diese vorhanden sind, damit frühere Unfallschaden und umfangreichere Reparaturen berücksichtigt werden können.

Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt:

  • Unfallbericht, Personalienaustausch oder Unfallkarte
  • Daten des Unfallgegners (Anschrift, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugschein),
  • Angaben zum Unfall (Ort, Zeit, Hergang),
  • Nachweise über ältere Schäden und größere Reparaturen,
  • Wartungsnachweis und Serviceheft,
  • Unterlagen über Umbauten und Umrüstungen am Fahrzeug,
  • Wenn vorhanden, daten Ihres Anwaltes und Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die gegnerische Versicherung Ihren Schaden ablehnen darf, wenn Vorschäden und ältere Unfallfolgen nicht in der Begutachtung berücksichtigt werden. Legen Sie auf jeden Fall die Nachweise vor der Erstellung des Gutachtens vor, um negative Konsequenzen zu vermeiden.

Sind Vorschäden am Fahrzeug wirklich so ausschlaggebend?

Kurz und knapp: Ja! Alle Haftpflichtversicherungen haben zusammen eine Datenbank (das Hinweis- und Informationssystem, kurz: HIS) angelegt, in der alle Haftpflichtschäden an Fahrzeugen gespeichert werden. Mit der Fahrzeugidentifikationsnummer kann also jeder Schaden dem passenden Fahrzeug auf Dauer zugeordnet werden. Sollten Sie also Vorschaden und abgerechnete Versicherungsfälle verschweigen, wird die Versicherung entsprechende Daten aus dem HIS entnehmen und Ihnen unterstellen, dass Sie der Offenbarungspflicht nicht nachgekommen sind. Sollte die gegnerische Versicherung diesen Umstand beweisen können, wird der aktuelle Schaden in jedem Fall abgelehnt.

 

Zuverlässige Gutachten

Ich bin unabhängiger und neutraler Sachverständiger für KFZ-Schäden und KFZ-Bewertungen!

Die Gutachten sind detailliert und basieren auf den neuesten Standards der Branche.

Kompetente Beratung

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihre Fragen zu klären.

Schnelle Bearbeitung

Ich beguachte Ihr Fahrzeug bei Ihnen zuhause, Ihrem Arbeitsplatz, oder sonstigem Stellplatz vor Ort.

Wir sind im Einsatz wenn Sie uns brauchen.

 Unsere Dienstleistungen werden zeitnah und effizient durchgeführt.

Zufriedene Kunden

Durch Qualität und schnelle Ergebnisse haben ich viele zufriedene Kunden.

Ihr vertrauenswürdiger KFZ-Gutachter

Fachkundige Beratung und präzise Gutachten

Als erfahrener KFZ-Gutachter biete ich Ihnen umfassende Bewertungs- und Beratungsdienste an, um sicherzustellen, dass Sie die besten Ergebnisse für Ihr Fahrzeug erhalten.

Servicegebiet

Mein Einsatzgebiet umfasst die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding und Freising.

Außerdem umfasst mein Einsatzbebiet auch die Stadt München, sowie die nähere Umgebung.

Geschäftszeiten

Nach vorheriger Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der normalen Geschäftszeiten möglich - bitte kontaktieren Sie uns!

  • Mo – Fr
    • 09:00 – 18:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

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